Pressemeldung: Einführung der Digitalen Bauakte ab 01.04.2024 im Landratsamt Tirschenreuth

Logo Landkreis Tirschenreuth

„Ergänzend zur Pressemeldung des Landratsamts Tirschenreuth weist die Stadt Waldsassen auf folgenden besonderen Umstand hin:

Die Stadt Waldsassen ist in Ihrem Gemeindegebiet zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, die neben einer Wohnnutzung teilweise oder ausschließlich freiberuflich oder gewerblich im Sinn des § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) genutzt werden, einschließlich ihrer jeweiligen Nebengebäude und Nebenanlagen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen im Sinn der §§ 12, 30 Abs. 1 und 2 BauGB.

Demnach entscheidet die Stadt Waldsassen als Bauaufsichtsbehörde über alle baurechtlichen Anträge, die Bauvorhaben der vorgenannten Gebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinn der §§ 12, 30 Abs. 1 und 2 BauGB im Gemeindegebiet der Stadt Waldsassen betreffen. Diese baurechtlichen Anträge sind auch nach dem 01.04.2024 weiterhin direkt bei der Stadt Waldsassen einzureichen.

Alle anderen baurechtlichen Anträge im Gemeindegebiet der Stadt Waldsassen sind wie in der Pressemeldung des Landratsamts Tirschenreuth angegeben, ab dem 01.04.2024 direkt beim Landratsamt einzureichen.

Wir bitten um Beachtung dieses für das Gemeindegebiet der Stadt Waldsassen vorliegenden Sonderfalles.

Demnächst wird auch die Stadt Waldsassen in der Lage sein, dass die in der Zuständigkeit der Stadt Waldsassen liegenden baurechtlichen Anträge digital eingereicht werden können. Sobald dies möglich ist, werden wir hierzu gesondert informieren.

Für Fragen in diesem Zusammenhang steht Markus Härtl (Tel. 09632/88131 oder eMail: markus.haertl@waldsassen.de) zur Verfügung.“

>> Pressemitteilung des Landratsamts Tirschenreuth zur Einführung der digitalen Bauakte ab 01.04.2024 <<
 

Veranstaltungskalender
Kontakt