Bauleitpläne im Verfahren

Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan)
Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung

Allgemeine Informationen zu Bauleitplanverfahren

Die Verfahren zur Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind im Baugesetzbuch einheitlich geregelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 3 Baugesetzbuch fester Bestandteil dieser Verfahren. Beim nebenstehenden Register finden Sie die akutellen Bekanntmachungen und Informationen zu den laufenden Beteiligungsverfahren.

Ihr Ansprechpartner

Härtl, Markus

Bauamtsleitung, Städtebauförderung, Bauanträge, Baurecht, Bauleitplanung, Verkehrsrechtliche Anordnungen
Zimmer 2.06
09632 / 88 - 131
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