3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Konnersreuther Gruppe“

 

Der Zweckverband zur Wasserversorgung „Konnersreuther Gruppe“ hat mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.07.2021 die 3. Satzung zur Änderung der „Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Konnersreuther Gruppe“ (Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung -BGS-WAS-) vom 05. Juli 2013 beschlossen.

Die Satzung wurde am 28.07.2021 ausgefertigt. Die Mitgliedsgemeinde Markt Konnersreuth weist hiermit gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung darauf hin, dass die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) im Volltext im Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth Nr. 31/32 am 09.08.2021 (=Erscheinungstag) gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 der Verbandssatzung öffentlich bekannt gemacht wird.

Das Amtsblatt kann im Internet auf der Seite des Landkreises Tirschenreuth unter www.kreis-tir.de oder in ausgedruckter Form im Landratsamt Tirschenreuth, Amtsgebäude I – Anbau, EG, Zimmer-Nr. 025 eingesehen werden.

Darüber hinaus kann die Satzung während der üblichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes im Rathaus Konnersreuth, Zimmer 13, Hauptstraße 17, 95692 Konnersreuth, eingesehen werden.

Konnersreuth, 28.07.2021
gez.
Max Bindl
Erster Bürgermeister“

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