Kommunale Wärmeplanung der Stadt Waldsassen
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, klimaneutral zu werden. Mit rund 60 Prozent des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Die Wärmewende ist damit der größte Hebel innerhalb der Energiewende; das entscheidende Instrument für das Anstoßen der Wärmewende ist die sog. kommunale Wärmeplanung (KWP).
Dazu wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) des Bundes in Kraft gesetzt. Es verpflichtet die Bundesländer sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet kommunale Wärmepläne erstellt werden. Nachdem diese Wärmepläne mit örtlichen Akteuren am sinnvollsten erstellt werden können, wurden in Bayern durch die Änderung der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) mit Wirkung zum 02.01.2025 die Gemeinden als sog. planungsverantwortliche Stelle der Wärmeplanung bestimmt.
Hierdurch ist nun auch die Stadt Waldsassen planungsverantwortliche Stelle im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes (§ 33 Abs. 1 Satz 1 WPG und § 8 Abs. 1 AVEn) und damit verpflichtet, für ihr Gemeindegebiet allein oder gemeinsam mit anderen Gemeinden Wärmepläne nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes zu erstellen (§ 6 Satz 1 WPG und § 8 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AVEn).
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden wird die Stadt Waldsassen deshalb eine kommunale Wärmeplanung erarbeiten.
Über den nachfolgenden Link können Sie ein Video aufrufen, welches den Prozess der Wärmeplanung anschaulich erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=Cz4xfMypCl0
Weitere Informationen werden demnächst hier veröffentlicht.
Ihre Ansprechpartner
Härtl, Markus
für verkehrsrechtliche Anordnungen:
vao(at)waldsassen.de