Städtebauförderung

Kommunales Förderprogramm der Stadt Waldsassen

Stand: 01.11.2021

Im Rahmen der Städtebauförderung bietet die Stadt Waldsassen ein kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Gebäudesanierungs- und Umfeldgestaltungsmaßnahmen
im Rahmen der Stadtsanierung Waldsassen an.

Dieses Förderprogramm soll die städtebauliche Gestaltung der Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldsassen unterstützen und die Bereitschaft der Bürger zur Ortsbildpflege fördern. Denn durch attraktive Wohn- und Gewerberäume soll eine lebendige Innenstadt geschaffen, Leerstände vermieden und dem demographischen Wandel entgegengewirkt werden.

Das Fördergebiet bildet der räumliche Geltungsbereich der Satzung der Stadt Waldsassen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes vom 18.02.1998.

Wer bestimmt darüber, ob eine Maßnahme gefördert wird?
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch die Stadt Waldsassen in Absprache mit der Regierung der Oberpfalz.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
In die Förderung einbezogen sind alle privaten baulichen Maßnahmen, die im Geltungsbereich der Sanierungssatzung liegen und den Zielen der Sanierung entsprechen. Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende wesentliche Sanierungsmaßnahmen gefördert werden (Maßnahmenbereiche):

  1. Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, einschließlich Fenster, Türen und Toren
  2. Verbesserung an Dächern und Dachaufbauten
  3. Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen, Hofräumen sowie Freiflächen von Gewerbe- und Gastronomiebetrieben mit öffentlicher Wirkung; nicht förderfähig sind hierbei mobile Außeneinrichtungen und Ausstattungsgegenstände (z.B. Stühle und Tische oder andere nicht ortsfeste Einrichtungen)
  4. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel bzw. Beseitigung von Misständen mit Außenwirkung
  5. Modernisierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Missständen im Gebäudeinneren (z.B. Einbau einer Zentralheizung, Sanierung von Bädern, Sanierung von Laden-, Einzelhandels- und Gastronomieflächen u.a. mit ortsfesten Einrichtungsgegenständen, Theken etc.); nicht förderfähig sind hierbei mobile Inneneinrichtungen und Ausstattungsgegenstände (z.B. Stühle und Tische)

Wie viel Förderung kann man bekommen?
Die Höhe der Förderung ist auf 30 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten je Maßnahme (des zu fördernden Grundstücks oder wirtschaftlichen Einheit) festgesetzt. Der Höchstbetrag beträgt für jeden Maßnahmenbereich maximal 12.000,00 €. Eine Zusammenfassung und Überlagerung der jeweiligen Maßnahmenbereiche ist bei städtebaulich besonders wichtigen Maßnahmen möglich, d.h. es können max. 60.000 € ausgezahlt werden. (Mehrfachförderungen dürfen innerhalb von 10 Jahren den sich ergebenden Höchstbetrag nicht übersteigen)

Die Bagatellgrenze für eine Förderung beträgt 2.500,00 €, d.h. Fördersummen unter diesem Betrag werden nicht gewährt.

Was kann nicht gefördert werden?
Da jeder Eigentümer für die Instandhaltung seines Gebäudes verantwortlich ist, können reine Ausbesserungs- und Unterhaltungsarbeiten nicht gefördert werden. Dazu gehören u.a.:

  • Anstreichen des Gebäudes
  • Anstreichen von Fenster, Türen und Toren
  • Putzausbesserungen

Wann erhält man die Fördermittel ausgezahlt?
Nach Abschluss der Baumaßnahme ist es erforderlich, alle Rechnungen über die Stadt Waldsassen beim Sanierungsträger (KEWOG) vorzulegen. Dieser erstellt den Verwendungsnachweis, der durch die Stadt geprüft wird.

Wie stellt man einen Antrag auf Fördermittel?
Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn bei der Stadt Waldsassen (Stadtbauamt) einzureichen. Die Antragsunterlagen sollen folgendes umfassen:

  1. Baubeschreibung der Maßnahme mit Fotos und Angaben über den voraussichtlichen Beginn und den voraussichtlichen Abschluss
  2. Lageplan (Maßstab 1 : 1000)
  3. gegebenenfalls weitere erforderliche Pläne, insbesondere Ansichtspläne, Grundrisse usw.
  4. Kostenschätzung und drei vergleichbare Angebote je Gewerk
  5. Finanzierungsplan mit der Angabe, ob und wo weitere Zuschüsse beantragt wurden oder werden und inwieweit bereits Bewilligungen ausgesprochen wurden.

Auf was sollte man besonders achten?

  1. Beginnen Sie Ihre Vorhaben keinesfalls vor der Bewilligung von Fördermitteln bzw. der Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns!
  2. Beschaffen Sie sich rechtzeitig Planungen bzw. Angebote!
  3. Informieren Sie sich bei der Stadt Waldsassen bzw. dem Sanierungsträger über notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen (u.a. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis)!
  4. Beziehen Sie bei komplizierten Bauvorhaben einen Spezialisten (Architekt, Statiker usw.) hinzu!
  5. Informieren Sie bei Problemen der Bauausführung umgehend die Stadt Waldsassen oder den Sanierungsträger!
  6. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch!

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an die aufgeführten Ansprechpartner:

Stadt Waldsassen (Stadtbauamt)
Herr Härtl, Tel. 09632/88131
Herr Siller (technische Beratung), Tel. 09632/88130

KEWOG (Sanierungsträger)
Frau Dietz, Tel. 09631/700621
 

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