
Der Stadtkern von Waldsassen, der bislang nicht vom bestehenden Sanierungsgebiet erfasst ist, weist zunehmend städtebaulichen Handlungsbedarf auf und wurde als städtebauliches Problemgebiet „Sanierungsgebiet II“ ermittelt, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll.
Bevor dieses „Sanierungsgebiet II“ durch Erlass einer sog. Sanierungssatzung förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt werden kann, muss zunächst die Sanierung vorbereitet werden. Hierzu sind sog. vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, die die städtebauliche Situation und Entwicklung im Stadtgebiet, aber auch die gesamtstädtischen überörtlichen Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung thematisieren, um dadurch Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu gewinnen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden. (vgl. § 141 Abs. 1 BauGB).
Der Stadtrat der Stadt Waldsassen hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 gem. § 141 Abs. 3 BauGB den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Sanierungsgebiet II“ mit folgender Grobabgrenzung:
im Osten: Chodauer Straße, ehem. Bahnlinie und Egerer Straße (nördlich gelegene Grundstücke bis Hausnummer 55)
im Norden: Schützenstraße (östlich gelegene Grundstücke) bis Einmündung Binhackstraße, Schützenstraße (westlich gelegene Grundstücke) bis Glashüttenweg (nördliche Einmündung), südlich der Pater-Mauritius-Straße und südlich der Grundstücke in der Martin-Hirsch-Straße
im Süden: Prinz-Ludwig-Straße (ohne Hausnummern 1 und 2), Bahnhofstraße (ungerade Hausnummern und gerade Hausnummer bis einschl. Nr. 4)
im Westen: Bahnhofstraße, Konnersreuther Straße (entlang ehem. Bahnlinie), Baumeister-Emil-Engel-Straße (nördlich gelegene Grundstücke) bis Jakob-Steinfels-Straße.
beschlossen.
Als mögliche Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt:
- Erhalt bzw. Erneuerung des Stadtbildes
- Stärkung der Kernstadt durch Steigerung der Attraktivität für Bewohner und Besucher
- Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie Gestaltung von Straßen und Plätzen
- Stärkung der Wohnsituation durch Verbesserung der Wohnausstattung und des Wohnumfeldes
- Instandsetzung von erhaltenswerten Arealen und Gebäuden
Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen - vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets II - wurde das Planungsbüro Brückner & Brückner Architekten GmbH (Tirschenreuth) beauftragt.
Zum Jahreswechsel konnten die vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen werden.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wurde den Bürgerinnen und Bürgern Waldsassens am Mittwoch, 15.03.2023 im DIEPOLDeum der Markgraf-Diepold-Grundschule das Ergebnis dieser vorbereitenden Untersuchungen für das mögliches Sanierungsgebiet II durch Vertreter des beauftragten Planungsbüros vorgestellt.
Ein Auszug aus der in dieser Veranstaltung vorgestellten Präsentation zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen mit Bestandsaufnahme und Analyse sowie Sanierungszielen und Handlungsfeldern, als auch Impulsprojekten und Maßnahmen für das mögliche Sanierungsgebiet II kann über nachfolgenden Link heruntergeladen werden.
Hinweis zur Präsentation: Aus Urheberrechtsgründen stehen einzelne Seiten der Präsentation nicht zur Verfügung.