Aktuelle Amtstafeleinträge
Aktuelles:
Abstimmungsbekanntmachung zum Volksentscheid über den Nichtraucherschutz am 04. Juli 2010
Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr.Die Stadt Waldsassen ist in 7 allgemeine Stimmbezirke...
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für den Volksentscheid am 04. Juli 2010
Das Wählerverzeichnis für den Volksentscheid der Stadt Waldsassen wird vom Montag, 14. Juni bis...
Anlieferung von Grünabfällen aus Privatgärten
Ab Samstag, den 27. März 2010, ist die Annahmestelle für Grünabfälle aus Privatgärten in der Klärwerkstraße wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind unverändert jeweils
Samstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 17.30 bis 18.30 Uhr
Die Grünabfälle sind sortiert anzuliefern:- Mähgut, Laub, Pflanzenreste- Baum- und Strauchschnitt bis zu einer Länge von 2,00 m, jedoch ohne Wurzelwerk!
Verunreinigte oder mit Müll vermischte pflanzliche Abfälle werden nicht angenommen. Transportbehältnisse wie z.B. Säcke aller Art sind wieder mitzunehmen.
Den Anordnungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten. Die Grünabfälle dürfen erst nach Anmeldung bzw. Zustimmung der Aufsichtsperson abgeladen werden!
Die Gebühren gelten folgt:
1,0 Kubikmeter 6,00 Euro
0,5 Kubikmeter 3,00 Euro
Kleinmengen bis ¼ Kubikmeter 1,50 Euro Mindestgebühr
Die Gebühr ist bei Anlieferung sofort an Ort und Stelle zu entrichten.
Aus gegebenem Anlass wird auf folgendes hingewiesen:
Außerhalb der Öffnungszeiten dürfen keine Grünabfälle angeliefert werden.
Auch das Verbrennen von Gartenabfällen aus Privatgärten und aus Gartenanlagen ist strengstens verboten.
Ablagerungen in Wäldern und auf nicht bewirtschafteten Flächen sind nicht erlaubt.
Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet.
Wir bitten die Bevölkerung, die Annahmestelle in der Klärwerkstraße zu benützen. Tragen Sie dazu bei, das Ortsbild der Stadt Waldsassen sauber zu halten.
Bernd Sommer, Erster Bürgermeister
Überprüfung und Vermessung des Verlaufs der deutsch-tschechischen Staatsgrenze
Gemäß Artikel des Vertrages vom 03. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (BGBL 1997, Teil II Nr. 9, S. 567) haben beide Staaten alle zehn Jahre die Grenzzeichen an der Staatsgrenze zu überprüfen und die dabei festgestellten Mängel zu beheben.
Im Zusammenhang damit wird gleichzeitig die Neuvermessung der Staatsgrenze auf satellitengestützter Basis vorgenommen.
Die Grenzabschnitte III und VI werden von einer technischen Gruppe der Ständigen deutsch-tschechischen Grenzkommission unter der Leitung des Landesvermessungsamts der Tschechischen Republik ab April bis Ende November 2010 bearbeitet.
In diesen Abschnitt liegt auch die Staatsgrenze zwischen dem Grenzübergang Waldsassen/Eger bis zum Ende der Gemeindegrenze Waldsassen Richtung Neualbenreuth.
In Verbindung damit muss erforderlichenfalls gemäß Artikel 18 des oben genannten Vertrags beiderseits der Staatsgrenze ein 1 m breiter Geländestreifen von Bewuchs freigehalten werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Postfach 22 14 28, 80504 München (Sachbearbeiter Herr Thomas Neff, Tel. 089/21291401 oder Email Thomas.Neff (at) lvg.bayern.de).
Bernd Sommer
Erster Bürgermeister
