Wasserversorgung | Trinkwasser - Quellen

Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Bedarf. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel, es kann nicht ersetzt werden (Eingangs- und Leitsatz der DIN 2000).

Trinkwasser ist Süßwasser mit einem so hohen Reinheitsgrad, dass es für den menschlichen Gebrauch, insbesondere zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen, geeignet ist. Trinkwasser darf keine krankheitserregenden Mikroorganismen enthalten und sollte eine Mindestkonzentration an Mineralstoffen enthalten.
Die am häufigsten im Trinkwasser gelösten Mineralstoffe sind als Kationen: Calcium-, Magnesium- und Natriumionen mit den zugehörigen Anionen als Carbonate, Hydrogencarbonate, Chloride und Sulfate. Die Konzentration der Calcium- und Magnesiumsalze wird summarisch als Wasserhärte bezeichnet. 

Die Güteanforderungen an Trinkwasser sind in Deutschland in der DIN 2000 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.

Im Gegensatz zu mineralischen und fossilen Rohstoffen wird Wasser als einfache Verbindung, mit wenigen Ausnahmen, nicht verbraucht. Wasser wird nur gebraucht. Dabei kann es in vielen Fällen verunreinigt werden und dann mit Schadstoffen belastet sein. Die gesamte Wassermenge der Erde in allen Aggregatzuständen bleibt weitgehend gleich, lediglich die Verteilung zwischen den Umweltkompartimenten ändert sich. Eine geringe Menge des Wassers entweicht als Wasserdampf aus der Lufthülle in das Weltall.

Formulare
Trinkwasserversorgungsgebiet der Wasserversorgung Waldsassen
Qualität des Trinkwassers
Preise

Die nachfolgenden Formulare werden in Zusammenhang mit der Wasserversorgung Waldsassen als Download angeboten. Zum Öffnen der Formulare benötigen Sie ein Progamm, dass PDF-Dateien öffnen kann (z. B. Adobe Reader):

► Antrag für Außerbetriebnahme eines Wasseranschlusses

► Antrag für Wiederinbetriebnahme eines Wasseranschlusses

► Antrag auf Überprüfung des Wasserzählers und Ausstellung eines Prüfscheines

► Infoblatt "Wasseranschlüsse für Hauseigentümer"

Nachfolgender Übersichtsplan zeigt das Trinkwasserversorgungsgebiet der Wasserversorgung Waldsassen:

Trinkwasseranalyse: Die gesamte Tabelle der Prüfungsergebnisse finden Sie hier.

Trinkwasser Waldsassen: 5,2 °dH (weich)
 
 Definition der Wasserhärte (Auszug Wikipedia):
 + Wasserhärte ist ein Begriffssystem der angewandten Chemie, das sich aus den Bedürfnissen des Gebrauchs natürlichen Wassers mit seinen gelösten Inhaltsstoffen entwickelt hat. Konkret wird mit Wasserhärte die Äquivalentkonzentration der im Wasser gelösten Ionen der Erdalkalimetalle, in speziellen Zusammenhängen aber auch deren anionischer Partner bezeichnet. Zu den „Härtebildnern“ zählen im Wesentlichen Calcium- und Magnesiumionen sowie in Spuren Strontium- und Bariumionen. Die gelösten Härtebildner können unlösliche Verbindungen bilden, vor allem Kalk und Kalkseifen. Diese Tendenz zur Bildung von unlöslichen Verbindungen ist der Grund für die Beachtung der gelösten Erdalkalien, die zur Entstehung des Begriffs- und Theoriesystems um die Wasserhärte geführt hat.
 
 + Weiches Wasser ist günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird, zum Waschen, zum Gießen von Zimmerpflanzen etc. Nachteilig sind jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen. Weiches Wasser steht in Kristallin-Regionen mit Granit, Gneis und Basalt-Gesteinen zur Verfügung. Auch Regenwasser ist weich.
 
 + Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, beeinträchtigt oder fördert, je nach dem Maß der Härte, den Geschmack und das Aussehen empfindlicher Speisen und Getränke (z. B. Tee). Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine vorherrschen.
 
 Am 1. Februar 2007 wurde vom Deutschen Bundestag die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes [4] (WRMG) beschlossen, das am 5. Mai 2007 in Kraft getreten ist. Darin wurden u. a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe Millimol Gesamthärte je Liter wird durch die (aus chemischer Sicht unsinnige) Angabe Millimol Calciumcarbonat je Liter ersetzt. Wasserversorgungsunternehmen werden wohl weiterhin auch die Gesamthärte veröffentlichen, dies ist im Gesetz aber nicht vorgeschrieben. Nach Stellungnahmen des BMU gegenüber der DVGW [5] soll Millimol Calciumcarbonat je Liter unverändert als Millimol Gesamthärte je Liter aufgefasst werden. Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den bisherigen, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich „hart“ zusammengelegt und die Ziffern 1,2,3 und 4 werden durch die – bereits gebräuchlichen – Beschreibungen „weich“, „mittel“ und „hart“ ersetzt. Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:

                     

Härtebereich

Millimol Calciumcarbonat je Liter

°dH

weich

weniger als 1,5

weniger als 8,4 °dH

mittel

1,5 bis 2,5

8,4 bis 14 °dH

hart

mehr als 2,5

mehr als 14 °dH

 

Auf Verpackungen von Waschmitteln müssen laut § 8 Abs. 1 Satz 1 WRMG[6] empfohlene Mengen und/oder Dosierungsanleitung in Milliliter oder Gramm für eine normale Waschmaschinenfüllung bei den Wasserhärtegraden weich, mittel und hart und unter Berücksichtigung von ein oder zwei Waschgängen angegeben werden. Um Waschmittel einzusparen, muss man die örtlich vorhandene Wasserhärte kennen und liest dann auf der Packung die dazu gehörende Waschmittelmenge ab. Bei härterem Trinkwasser (ab Härtebereich 3 – „hart“) sollte man bei Temperaturen ab 60 °C einen separaten, phosphatfreien Enthärter dazugeben. Die Wasserversorgungsunternehmen teilen dem Kunden die örtliche Wasserhärte mit oder verschicken Aufkleber, welche man zweckmäßigerweise auf die Waschmaschine klebt.

Die Preise für die Wasserversorgung in Waldsassen ergeben sich aus den jeweiligen Gebührensatzungen der Stadt Waldsassen (Ortsrecht):

Für die Wasserversorgung:
§§ 9a und 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Waldsassen (BGS-WAS).

Für die Abwasserentsorgung:
§§ 9a und 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldsassen (BGS-EWS).

Beide Satzungen sind auf der Internetseite der Stadt Waldsassen unter dem Navigationspunkt Ortsrecht / Satzungen und Verordnungen abrufbar.

Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Waldsassen

Stingl, Martin

Wasserwart
09632 / 9224 - 12

( 24-Stunden Notrufnummer - aufgrund der Rufweiterleitung bitte länger warten bis der Anruf entgegengenommen wird)

Härtl, Manfred

Wasserwart
09632 / 92 24 - 12

( 24-Stunden Notrufnummer - aufgrund der Rufweiterleitung bitte länger warten bis der Anruf entgegengenommen wird)

Tippmann, Tobias

Techn. Bauamt, techn. Leitung Wasserversorgung, Kanalnetz, Spartenauskünfte, Brandschutz
Zimmer 3.02
09632 / 88 - 133

Kastl, Tina

Kämmerei, Grundsteuer, Verbrauchsgebühren
Zimmer 1.03
09632 / 88 - 141
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